Die Kaution
Die hinterlegte Kaution gleich für die neue Wohnung verwenden?
Bitte planen Sie nicht damit! Das wird bereits aus zeitlichen Gründen nicht klappen!
Kaution wird nicht unmittelbar nach Auszug ausgezahlt
Auch wenn Sie die Wohnung tiptop hinterlassen, können Sie nicht damit rechnen, Ihre Kaution unmittelbar nach Auszug zurückzuerhalten.
Wir müssen die Kaution erst von einem Sonderkonto anfordern. Das dauert einige Tage.
Und wenn bei der Wohnungsabnahme Dinge anfallen sollten die noch von Ihnen erledigt werden müssen, erhalten Sie die Kaution ohnehin nicht eher zurück, bevor diese Punkte erledigt sind.
Volle Auszahlung erst nach Vorliegen der letzten Jahresabrechnung
Bitte rechnen Sie bei Ihren Planungen zudem ein, dass wir Ihnen zunächst nur einen Teil der Kaution auszahlen und die Restkaution solange einbehalten, bis auch die letzte Sie betreffende Abrechnung über die Betriebskosten vorliegt.
Wenn Sie unmittelbar nach Beginn eines Abrechnungszeitraums ausgezogen sind, kann hier machmal über ein Jahr vergehen, bis Sie die Kaution vollständig zurückerhalten.
Wieviel wir von der Kaution noch zurückbehalten hängt davon ab, mit welchen Nachzahlungsbeträgen noch zu rechnen ist.
"Abwohnen" der Mietkaution? - Schaden Sie sich nicht selbst
Einige gewitzte Gemüter empfehlen immer wieder, die Mietkaution "abzuwohnen", also einfach in den letzten Monaten der Mietzeit keine Miete mehr zu zahlen und den Vermieter auf die hinterlegte Mietkaution zu verweisen.
Versuchen Sie das mit uns lieber nicht.
Die Mietkaution muss während der Mietzeit in voller Höhe bestehen bleiben. Sinn und Zweck der Kaution ist es gerade, dem Vermieter eine Sicherheit für den Fall zu geben, in dem der Mieter das Mietobjekt mit Schäden hinterlässt. Ein Abwohnen der Mietkaution ist damit nicht vereinbar. Laufende Mieten können deshalb nicht mit der Kaution verrechnet werden.
Machen Sie das doch, befinden Sie sich mit der Mietzahlung in Verzug. Sie laufen Gefahr, dass wir die Mietzahlung gerichtlich geltend machen. Die Kosten, die hierdurch entstehen und letztlich von Ihnen zu tragen sind, erreichen meist eine volle Monatsmiete. Das macht die Sache unattraktiv.
Außerdem übersehen Sie ein feines, aber wichtiges Detail: Wenn Sie von zukünftigen Vermietern gefragt werden, ob Sie Ihre Miete immer pünktlich gezahlt haben, lügen Sie, wenn Sie diese Frage bejahen. Das ist gerade nicht der Fall. Sie gehen damit das Risiko ein, dass Ihr neuer Vermieter das Mietverhältnis mit Ihnen auch nach Jahren noch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann! Wenn er Sie loswerden will, braucht er dann nicht mal einen besonderen Kündigungsgrund dafür. Wollen Sie mit diesem Risiko leben?